Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen Geschäfte gelten neben den im Angebot und in
der Auftragsbestätigung genannten besonderen Bedingungen diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer und
Zahlungsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen sind ungültig, es sei denn, es wird die Gültigkeit ausdrücklich zugestanden.
2. Angebote, Abschlüsse:
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verbindlich wird der Auftrag für uns erst nach schriftlicher
Annahmebestätigung. Mündliche, fernmündliche, telegrafische Vereinbarungen oder
Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Streichungen an bereits erteilten Aufträgen sind an unsere schriftliche Zustimmung
gebunden. Allenfalls auf dem Bestellschein angeführte Bedingungen sind für uns nur dann
verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht kopiert und Dritten nur mit unserer
Zustimmung zugänglich gemacht werden.
3. Mengen:
Bei Bestellungen im Umfang einer LKW-Ladung muss eine je nach Fassungsraum des
bereitgestellten LKW erfolgte Mehrladung bis max. 25 % der bestellten Mengen vom Käufer
übernommen werden, während wir bei einer Unterlieferung zu keiner Nachlieferung der fehlenden
Menge angehalten werden können.
Handelsübliche Mengenabweichungen sind in jedem Fall zulässig.
4. Rechnungserstellung, Preise & Zahlungskonditionen:
Die Rechnungserstellung erfolgt mit dem Datum des Versandes.
Soweit ein bezifferter Preis nicht ausdrücklich fest vereinbart wurde, wird zu unserem am Tag der
Lieferung gültigen Listenpreis abgerechnet.
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab unserem Lager ohne Mehrwertsteuer (=MWST),
Entsorgungskosten und ohne andere auf die Abgabe oder den Warenverkehr erhobenen öffentlichen
Abgaben, ohne Verpackung, Versicherung, Fracht, sofern nicht jeweils ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Alle Preise gelten freibleibend, das heißt eine nach Vertragsabschluss eintretende
Erhöhung der Herstellungskosten berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des
vereinbarten Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Alle mit dem Kauf oder der Lieferung
verbundenen Kosten und Abgaben hat der Käufer zu tragen.
Eventuelle unrichtige Preisansätze hat der Käufer nach Überreichung der Orderkopie oder
Auftragsbestätigung binnen 3 Tagen zu reklamieren, spätere Richtigstellungen können nicht mehr
berücksichtigt werden. Für Irrtümer infolge ungenauer Bestellung haftet nur der Käufer.
Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl. Sie wird sorgfältig
kontrolliert, weshalb für Bruch und Manko auf dem Transportweg kein Ersatz geleistet wird.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung eines 5-tägigen
Respiros sind Verzugszinsen zu bezahlen. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseinganges. Weiters
sind wir berechtigt 1% Verzugszinsen pro Monat zu beanspruchen.
Bei Zahlungsverzug sind vom Käufer sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Ebenfalls
sind sämtliche Forderungen sofort fällig und eventuell getroffene Vereinbarungen werden dadurch
ungültig.
Eine nach Abschluss der Bestellung unserer Ansicht nach eingetretene Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers, ebenso die Nichtzahlung früherer Rechnungen, berechtigt uns,
ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungskonditionen, die Lieferung von der Vorauszahlung des
Bestellwertes abhängig zu machen, den Auftrag zur Gänze zu stornieren oder dessen Ausführung
hinaus zu schieben. Zur Ausübung dieses Rechts bedarf es weder der Androhung noch der
Erteilung einer Nachfrist. Falls der Kaufpreis der Ware in ausländischer Währung vereinbart ist, ist er
auch tatsächlich in der vereinbarten ausländischen Währung zu leisten, widrigenfalls wir
vorbehaltlich aller weiteren Rechte auch befugt sind, vom Käufer jenen Betrag in Inlandswährung zu
fordern, der zur effektiven Anschaffung der uns gebührenden Summe in der vereinbarten
Auslandswährung erforderlich ist.
5. Verwendungszweck, Exportverpflichtung & Verpackungsverordnung:
Für die zum Export gekauften Artikel übernimmt der Käufer die Gewähr für den tatsächlichen
Versand in das Zollausland und für die Verwendung im Zollausland. Bei Bedarf hat der Käufer einen
entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Ebenso übernimmt der Käufer die Verpflichtung, die für einen bestimmten Zweck gekaufte Ware
keiner anderen Verwendung zuzuführen. Gegebenenfalls hat er den hiezu erforderlichen Nachweis
zu erbringen und im Falle der Nichteinhaltung dieser übernommenen Verpflichtung für den uns
entstandenen Schaden zu haften.
Zur Erfüllung der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung ist der Käufer verpflichtet.
6. Paletten:
Mehrwegverpackungen, wie z.B. Paletten und Kunststoffplatten usw. werden gesondert in Rechnung
gestellt und nach für uns kostenfreier Rückstellung an unser Lager gutgeschrieben. Die Leergut-
Abrechnung erfolgt einmal im Monat.
7. Muster, Zeichnungen, Modelle:
Für übersandte Muster, Zeichnungen und Modelle leisten wir bei Bruch oder Verlust keinen Ersatz.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm erteilten Anweisungen über Formen, Ausführungen
und Dekore nicht die Schutzrechte Dritter berühren und hat den Verkäufer im Falle der
Inanspruchnahme daraus schad- und klaglos zu halten. Die Rechte an Skizzen, Werkzeugen,
Formen, Schablonen, Klischees, Stanzplatten und dergleichen bleiben trotz eventueller anteiliger
Verrechnung im Eigentum des Verkäufers. Ausdrücklich gilt als vereinbart, dass Kosten der
Mustererstellung und damit verbundene Nebenkosten bei Nichtzustandekommen des Vertrages vom
Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt werden können.
8. Lieferung, Lieferfristen:
Die Lieferfristen laufen ab dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für die Einhaltung einer
bestimmten Lieferfrist wird nicht gehaftet.
Unvorhersehbare Hindernisse und höhere Gewalt entbinden uns von jeder Lieferverpflichtung, ohne
dass das abgeschlossene Geschäft hierdurch rückgängig gemacht wird. In solchen Fällen steht uns
auch das Recht zu von dem Auftrag, soweit er nicht bereits erfüllt ist, zurückzutreten, ohne dass wir
deshalb zum Schadenersatz verpflichtet sind.
Bei Waren, für deren Herstellung erst Formen bzw. Muster, etc. angelegt werden müssen, gilt der
Liefertermin vom Tage des Einlanges der schriftlichen Genehmigung von Muster, Skizzen,
Schablonen, Klischees, Stanzplatten etc.
Die Lieferverpflichtung erlischt in jedem Fall jedoch nach Ablauf von 12 Monaten ab Datum der
Auftragsbestätigung.
9. Versand:
Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung/Nachnahme/Vorauskasse und Gefahr des Käufers. Ab dem Zeitpunkt der Verladung in unserem Lieferwerk trifft jedes Risiko, insbesondere der Bruch und die Minderung
während des Transportes, der Übernahme, im Lager des Kunden und bei der Manipulation durch
den Kunden, den Käufer. Wir sind lediglich verpflichtet, unser Recht aus dem Fracht- und
Transportvertrag auf Wunsch an den Käufer zu zedieren, jedoch ohne weitere Haftung und gegen
Ersatz der Kosten für die Zession.
Tritt in der Zeit zwischen Übernahme eines Auftrages und Ausführung desselben eine
Frachterhöhung ein, so geht diese Mehrfracht zu Lasten des Bestellers. Vergütet wird somit nur jene
Frachtrate, die zum Zeitpunkt der Auftragsentgegennahme galt.
Zum Versand gelangt mangels gesonderter Vereinbarung ausschließlich handelsüblich verpackte
Ware. Bestimmte Versandverpackungen bedürfen der Schriftform.
Bestimmungen zur Inanspruchnahme einer bestimmten Speditionsfirma können nur dann
berücksichtigt werden, wenn sie bei jedem neuen Auftrag neu zur Vorschreibung gelangen.
Wünscht der Käufer eine spezielle Versendungsart, welche die Kosten des von der Lieferfirma
beauftragten Spediteurs übersteigt, sind die Kosten vom Käufer zu tragen.
10. Mangelhaftung und Schadenersatz:
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge, in schriftlicher Form
erhoben, binnen 3 Tagen ab Übernahme beim Verkäufer eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an
Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware.
Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene
Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten. Die
Lieferfirma haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen
besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlich erteilter Zustimmung angenommen
anderenfalls die Annahme verweigert wird. Unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir nach
unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch entsprechende
Preisminderung nach. Eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens oder entgangenen Gewinnes
unserer Kunden oder zum Ersatz der Regressansprüche Dritter an unsere Kunden, ebenso
Verpflichtungen aus verloren gegangenen Inhalten von Glasuhren wird in
allen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen und uns kann eine solche Verpflichtung auch nicht wegen
verspäteter Lieferung treffen.
11. Gefahrenübergang und Entgegennahme:
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung des Kaufgegenstandes den Preis zahlen zu müssen,
geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder
Anfuhr und Einbau übernommen hat. Der Transport geschieht ausnahmslos auf Rechnung/Nachnahme/Vorauskasse/PayPal..etc und
Gefahr des Bestellers, auch wenn die Preise frei Empfangsstation oder Haus des Bestellers
vereinbart wurden. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers
abgeschlossen.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von
Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller
entgegenzunehmen.
12. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer aus
den gesamten Geschäftsverbindungen erwachsenen Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten
sowie Einlösung der hiefür gegebenen Wechsel. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei
Weiterarbeitung durch den Käufer, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist. Eine
Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung zulässig, jedenfalls aber erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf das vom
Käufer erhaltene Entgelt.
Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
unverzüglich mitzuteilen.
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so hat er über Aufforderung die Ware an einen von uns
zu bestimmenden Ort, zu unserer Sicherheit, auf seine Kosten zu hinterlegen bzw. auf seine Kosten
an eine von uns zu bestimmende Anschrift zu übersenden. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem
Vertragsrücktritt gleichkommt. Zu diesem Zweck sind wir unwiderruflich berechtigt, die
Geschäftsräumlichkeiten des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten.
13. Rücktritt vom Vertrag
Hält der Käufer, aus welchen Gründen auch immer, irgendeine Verpflichtung aus dem Kauf nicht
pünktlich ein, so ist der Verkäufer berechtigt, das Wahlrecht gem. §§ 918 ff ABGB. auszuüben. Der
Verkäufer ist sohin berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder, unter Setzung einer
Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurück zu treten. Diesfalls gilt für die Nichtabwicklung des
Vertrages ein pauschalierter, verschuldensunabhängiger Schadenersatz in Höhe von 10 % der
Auftragssumme als vereinbart.
14. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Standort des Verkäufers. Für die Zahlung gilt Hallein/Salzburg
als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand gilt das für den Verkäufer sachlich und auch örtlich zuständige
Gericht in Salzburg als vereinbart, weshalb auch Klagen gegen den Käufer dort erhoben werden
können. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss nationaler wie internationaler
Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechtsabkommens.
Anderungen vorbehalten!